Vorraussetzungen Hauskauf

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Worauf ist im besonderen zu achten, wenn Sie sich
für den Kauf von Wohneigentum interessieren:

Eigenkapital
  • Grundregel mindestens 20 % der Anlagekosten als Eigenmittel Sparguthaben
  • Private Darlehen, Erbvorbezüge, Schenkungen
  • Bezug von Sparkapital aus beruflicher Vorsorge (Pensionskasse) oder anderen gebundenen Vorsorge (Säule 3a) im Rahmen der Wohneigentumsförderung. Der Kapitalbezug wird sowohl im Bund als auch im Kanton zum reduzierten Satz besteuert.
  • Belehnung der freien Vorsorge (Säule 3b) wie Lebensversicherungen, Risikoversicherungen etc.
Einkommensverhältnisse
Ein regelmässiges Einkommen ist grundlegend.
Mit diesen Mitteln sind die laufenden Kosten des Wohneigentums zu bestreiten:
  • Hypothekar- und Darlehenszinsen.
  • Amortisationen Hypotheken resp. Beiträge Säule 3a bei indirekter Amortisation.
  • Unterhaltskosten jährlich ca. ½ – 1 % der Anlagekosten bzw. des Kaufpreises je nach Baujahr.
  • Reserve für notwendige Sanierungen bei älteren Bauten.
Grundsatz: Die Belastungen des Eigenheims sollten nicht mehr als 35 % des Bruttoeinkommens ausmachen (Ausnahme: einmaligen Investitionen).

Kaufpreis
  • Erstellen Sie einen Finanzierungsplan.
  • Sie können bei der Gemeindeverwaltung nachfragen, was für vergleichbaren Boden bezahlt worden ist.
  • Sie beurteilen die Situation des Standorts: Gemeinde- und Kantonssteuerfuss, Verkehrserschliessung, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen usw.
  • Sie beurteilen die Lage des Gebäudes (Ausrichtung, Besonnung, Aussicht), die Umgebung (Geräusch- und Geruchsimmissionen, Nachbarschaft usw.).
  • Sie prüfen die Bausubstanz.
  • Sie verlangen bei der zuständigen Behörde einen aktuellen Zonenplan (Bauamt der Gemeinde meist im Internet publiziert).
  • Vor dem Kauf eines Grundstückes verlangen Sie einen Grundbuchauszug zur Prüfung der grundbuchrechtlichen Situation (Wegrecht, Wohnrecht, Grundpfandrechte oder andere Servitute etc.).
  • Verlangen Sie eine schriftliche Offerte vom Verkäufer betreffend den Kaufpreis sowie die Offenlegung der bestehenden Anschlüsse an die öffentlichen Werke (Abwasser, Strom, Telekommunikation etc.) und allfälligen ausstehenden Perimeterpflichten sowie das Bestehen von Legalservituten (aus dem GB nicht ersichtlich) usw.
  • Leisten Sie keine Zahlungen bevor nicht die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags erfolgt ist.
  • Die Grundstückgewinnsteuer geht grundsätzlich zu Lasten des Verkäufers, die Handänderungskosten (Steuer, Notar und Grundbuch) werden in der Regel hälftig geteilt.
  • Bei grossem Interesse und zweifelhaften Daten empfiehlt es sich, die Liegenschaft durch einen qualifizierten Fachmann schätzen zu lassen.
Fremdfinanzierung
  • Abklärung betreffend eines Baukredits, dieser wird nach Bauende in eine Hypothek umgewandelt.
  • Eine feste Hypothek wird auf rund 60% der Anlagekosten gewährt, der restliche Hypothekarkredit (max. 80 % der Anlagekosten) wird mit einer 2. Hypothek finanziert. Die 2. Hypothek wird in der Regel innert 20 Jahren amortisiert, jährlich also ca. 0.7 % vom Fremdkapital.
Grundpfand
  • Grundpfandrecht erstellen für den Hauskauf (in der Form des Schuldbriefs).
Risikoversicherungen
  • Sind für den Bau des Wohneigentums noch zusätzliche Bauversicherungen notwendig?
  • Ist es notwendig eine Gebäudehaftpflichtversicherung abzuschliessen?
  • Besteht eine Elementarversicherung? In den meisten Kantonen obligatorisch.
  • Ist es notwendig eine Wasserschadensversicherung abzuschliessen? Meistenfalls sehr empfehlenswert.