Unternehmensrecht

Gründung eines Unternehmens
Je nach Wahl der Rechtsform des Unternehmens gestaltet sich die Gründung verschieden. Die Rechtsform bestimmt sich nicht nur nach den Absichten des Unternehmers sondern auch nach den Umständen, in welcher dieser seinen Erwerb ausübt. Eine juristische Person (Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) benötigt zur Gründung neben Kapital auch Statuten, eine öffentliche Beurkundung, den Eintrag ins Handelsregister sowie allenfalls zusätzliche Dokumente (Sacheinlagevertrag, Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung etc.). Für Personengesellschaften ist der Eintrag ins Handelsregister vorgeschrieben, wenn es sich um Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften handelt. Bei einfachen Gesellschaften ist ein Eintrag nicht möglich. Ein Gesellschaftervertrag (Statut) ist stets empfehlenswert, jedoch nicht zwingend. Die Einzelfirma ist ohne jede Form zulässig, indessen ist der Eintrag im Handelsregister auch hier von Vorteil. In allen Fällen ist eine Beratung durch den Fachmann vor der Betriebsaufnahme sinnvoll.

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Verträge
Die geschäftliche Tätigkeit bringt es mit sich, dass eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen eingegangen werden müssen (Aufträge, Werkverträge, Darlehensverträge, Miet- und Arbeitsverträge, Versicherungsverträge und vieles mehr). Wir sind Ihnen in der Prüfung und Ausarbeitung sowie Ergänzung der Verträge behilflich.

Liquidation einer Unternehmung
So wie bei der Gründung eines Unternehmens Beratung wertvoll ist, spielt sie im Falle der Liquidation eine wichtige Rolle. Die formellen und fiskalen Probleme im Zusammenhang mit der Aufgaben der Erwerbstätigkeit können zuweilen genauso gross sein, wie die Schwierigkeiten, die Substanz zu versilbern. Für alle Bereiche finden wir gemeinsam mit Ihnen die optimalen Lösungen.

Nachfolgeregelung
In jedem Betrieb kommt früher oder später die Frage auf, wie ein Nachfolger bestimmt oder gefunden werden soll. Die Rechtsform des Betriebs spielt dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle. Eine Nachfolgeregelung kann daher eine Änderung des Rechtskleids durchaus einschliessen. Wichtig ist in erster Linie, dass die Nachfolgeregelungen frühzeitig angegangen werden. Ungeachtet dessen ob ein Kind, ein Enkel oder ein Mitarbeiter den Betrieb übernehmen soll, sind die notwendigen Verträge und Dokumente in der Zeit und nicht in der Not abzufassen. Als häufigste Vertragswerke sind hierbei Ehe- und Erbverträge, Testamente, Aktionärbindungsverträge, Arbeitsverträge und Kauf- und Vorkaufsrechte auf Beteiligungsrechte zu nennen.

Umstrukturierung
Nichts ist so stetig wie der Wandel. Änderungen im geschäftlichen Umfeld, im Kapitalbeschaffungsbereich oder in persönlicher Hinsicht können zur Notwendigkeit oder zum Wunsch nach Umwandlung des Betriebs führen. Die Umstrukturierung erfolgt durch Änderung des Rechtskleids oder durch Fusionen mit anderen Unternehmen usw. Diese Umstrukturierungen sind an gewisse Formvorschriften gebunden und bergen bei falscher Handhabung Steuerfolgen oder andere vermeidbare Kosten. Daher ist Beizug eines Fachmanns empfehlenswert.