Formeller Inhalt einer Eingangsrechnung gemäss MWStG
Die
folgenden Punkte sollen Ihnen einen Überblick geben, wie Sie
feststellen können, ob die Ihnen ausgestellten Rechnungen
mehrwertsteuerkonform sind und ein Vorsteuerabzug möglich ist.
A: den Namen und die Adresse des Ausstellers, unter welcher er im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist oder die er im Geschäftsverkehr (OR 944 ff, sowie Art. 47f der Handelsregisterverordnung (HRegV) zulässigerweise verwendet sowie die MWST-Nummer, unter welcher er im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist
B: den Namen und die Adresse des Empfängers der Lieferung oder der Dienstleistung, wie er im Geschäftsverkehr (OR und HRegV) zulässigerweise auftritt
C: Datum oder Zeitraum der Lieferung oder der Dienstleistung
D: Art, Gegenstand und Umfang der Lieferung oder der Dienstleistung
E: das Entgelt für die Lieferung oder die Dienstleistung
F: den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag, der MWST-Betrag ist mit MWST zu bezeichnen und mit dem Steuersatz zu versehen.
Schliesst das Entgelt die Steuer ein, so genügt die Bezeichnung "inklusive MWST" mit der Angabe des Steuersatzes (z.B. inkl. 7.6 % MWST)
Enthält eine Rechnung nicht den obengenannten Inhalt, ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich.
Ausnahme
Bei Kassenzetteln (Coupons) von Registrierkassen u.ä. (z.B. Registrierkassencoupons, Tickets für die Parkhausbenützung und Quittungen für den Treibstoffbezug an Tanksäulen) kann bei Beträgen bis zu CHF 400.00 pro Kassenzettel oder Coupon auf die Angaben des Namens und der Adresse des Empfängers verzichtet werden. Diese Vereinfachung ist nicht anwendbar für hand- oder maschinengeschriebene Rechnungen und Quittungen, sondern gilt einzig für Coupons von Registrierkassen oder ähnlichen Systemen. Das heisst, dass auch hand- oder maschinengeschriebene Belege von unter CHF 400.00 zwingend Name und Adresse des Leistungsempfängers beinhalten müssen. Fehlen auf entsprechenden Belegen diese Angaben, berechtigen sie deshalb den Leistungsempfänger nicht zum Vorsteuerabzug.
