Immobilientreuhand
LiegenschaftenverwaltungAls Treuhandunternehmen sind wir auch in dem Bereich Immobilien Treuhand tätig. Wir verwalten Ihre Liegenschaft von A-Z nach Ihren Wünschen und mit unserem besten Fachwissen.

Verkauf von Liegenschaften
Der Verkauf einer Liegenschaft nimmt meist einen längeren Zeitraum in Anspruch. Es beginnt alles mit dem Inserieren des zum Verkauf stehenden Objektes. Sobald ein Käufer gefunden worden ist, muss das Schriftliche geregelt werden. Hier stellt sich die Frage, welche vertraglichen Punkte beachtet werden sollen. Es ist oftmals von Vorteil, einen Vorvertrag oder Entwurf eines Kaufvertrags zu erstellen. Nicht zu vergessen sind die steuerlichen Folgen (Grundstückgewinnsteuern, Handänderungssteuern, Beurkundungsgebühren etc.), welche die Handänderung auslösen kann. Wir stehen Ihnen bei einem Liegenschaftenverkauf gerne mit Rat und Tat zur Verfügung oder übernehmen dieses Mandat für Sie.
Mietrecht
Das heutige Mietrecht ist über weite Strecken stark reglementiert. Vor allem für den Hauseigentümer ist es äusserst schwierig, den gesetzlichen Anforderungen betreffend Formvorschriften Genüge zu tun. Zudem ist das korrekte Abfassen eines Mietvertrags, welcher auch vor einer gerichtlichen Instanz auf Akzeptanz und Zustimmung stösst, nicht einfach. Vertragsänderungen sind ferner formell und materiell richtig zu begründen, damit sie gültig sind. All dies sind Dinge, bei welchen der Jurist oder Liegenschaftenverwalter eine wertvolle Hilfe darstellt.
Vermieterfragen
Der Vermieter und Eigentümer von Wohn- und Geschäftsräumen sieht sich immer häufiger mit Situationen konfrontiert, in welchen er über die Vorgehensweise gegenüber Mietern, Behörden, Nachbarn oder anderen nicht mehr sicher sein kann. Das anwendbare Recht ist je nach Problembereich nicht immer klar. Die juristisch korrekte Handlungsweise stellt ein weiteres Problem dar. Bei fehlerhaftem Verhalten trägt die Folgen meistenfalls der Eigentümer respektive der Vermieter, da er vermeindlicherweise aus der stärkeren Position agiert. Es ist äusserst ratsam sich vorher beim Fachmann zu erkundigen, was in problematischen Situationen zu tun ist
Grundstückgewinnsteuer
Anlässlich des Kaufs oder Verkaufs von Liegenschaften werden die Gewinne und allfälligerweise die Verluste steuerlich erfasst. Die Erstellung der Deklaration sowie die Prüfung der Steuerveranlagung sollte unbedingt einem Fachmann überlassen werden. Hierbei geht es meist um sehr viel Geld.
Verwaltung von Stockwerkeigentümergemeinschaften
Wir verwalten Ihr Stockwerkeigentum und vertreten die Gemeinschaft von A-Z nach Ihren Wünschen und mit unserem besten Fachwissen. Wir erstellen Für Sie die Jahresrechnung (Bilanz/Erfolgsrechnung) sowie auch die jährliche Heizkosten- und Nebenkostenabrechnung.
Zudem sind Stockwerkeigentümerreglemente, Benutzungs- und Verwaltungsreglemente, Hauswartungsverträge und auch Liegenschaftsverwaltungsverträge Bestandteile der notwendigen Administration der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Wir entwerfen und überprüfen diese gerne für Sie.
