Erbrecht + Nachlassverwaltung

Testament
Das Erstellen eines Testaments ist an gewisse formelle und inhaltliche Voraussetzungen gebunden. Um diese zu erfüllen und ein rechtskräftiges Dokument zu erlangen, lohnt es sich in jedem Fall den Fachmann aufzusuchen. Die sachgerechte Aufbewahrung des Dokuments stellen wir kostenlos zur Verfügung.

tl_files/ruchtreuhandag/inhalt_bilder/gallery_lokalitaet/macros/16_macro04_bw.JPG

Erbvertrag
Zur Regelung von komplizierten oder umfassenden Erbschaftsverhältnisse bedarf es oftmals eines Erbvertrags. Dieser ist an hohe Formvorschriften gebunden, zudem bedarf er der öffentlichen Beurkundung. Im Vertrag können auch Nutzniessungen, Legate oder Schenkungen geregelt werden.

Erbteilung
Die Erbteilung stellt den wichtigsten Vorgang im Zusammenhang mit dem Erbgang dar. Sie muss in jedem Belang korrekt erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Pflichtteile nicht verletzt werden, dem letzten Willen des Erblassers entsprochen wird, die gesetzlichen Teilungsbestimmungen nicht verletzt werden, die Ausgleichungspflicht befolgt wird sowie Klagefristen eingehalten werden. Diese äusserts anspruchsvolle Tätigkeit sollte in jedem Fall einem Fachmann übergeben werden.

Nachlassverwaltung
Zur Verwaltung eines erbrechtlichen Nachlasses gehört das Erstellen eines Nachlassinventars, die Eröffnung und Befolgung von letzwilligen Verfügungen und die Verwaltung der Vermögenswerte bis zur Erbteilung. Es zeigt sich, dass es von grösstem Vorteil ist zur Nachlassverwaltung nicht nur einen bevollmächtigten Verwalter sondern einen Willensvollstrecker zu ernennen.

Willensvollstreckung
Der Willensvollstrecker hat weitreichendere Kompetenzen und Verantwortung als der Nachlassverwalter. Dies sichert eine professionelle und korrekte Abwicklung der Erbschaft und das Durchsetzen des Willens des Erblassers.

Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die Steuerfolgen im Zusammenhang mit Erbschaft und Schenkungen müssen rechtzeitig abgeklärt werden. Nicht selten werden die Bemühungen um eine faire Erbteilung mit unerwarteten Steuerfolgen vereitelt.