Steuerberatung

Steuererklärungen
Wir erstellen die Steuererklärung Ihrer Firma und füllen die diversen Zusatzformulare wie z.B. Bescheinigungen, Verzeichnis Wertschriften, Abschreibungen usw. aus. Dazu gehören auch Formulare der Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, Quellensteuer und sämtlichen anderen öffentlich-rechtlichen Abgaben.



Steuerplanung
Der Fachmann bietet in Gesprächen und Beratungen Strategien an, mittels welcher eine tiefere Steuerlast erreicht werden kann. Das Handeln des Steuerpflichtigen kann auf diese Weise steueroptimiert werden.

Vertretung in Steuerangelegenheiten
Es entspricht einer grossen Erleichterung und Entlastung, wenn man sich in den meistenfalls unbeliebten Steuerangelegenheiten durch einen Fachmann vertreten lässt. Die Vertretung sichert einem zudem auch eine lückenlose, rechtzeitige Prüfung aller Verfügungen. Fristen sind auf diese Weise mühelos einhaltbar.

Einsprachen und Rekurse
Leider kann der Steuerpflichtige nicht immer mit dem Ergebnis der Arbeit der Steuerbehörde einverstanden sein. Nicht selten muss er sich zur Wehr setzen. Dafür ist der fachliche Rat und Beistand von höchstem Wert. In vielen Bereichen ist gar eine Anfechtung ohne Beiziehung eines Steuerfachmanns oder Juristen aussichtslos.

Mehrwertsteuern
Grundsätzlich handelt es sich bei der Mehrwertsteuer um ein äusserst komplexes Besteuerungssystem, welches in einer Fülle von Fällen Fragen aufwirft. In den meisten Fällen geht es um beträchtliche Summen, welche entweder zuviel bezahlt werden müssen oder zuwenig rückgefordert werden können. Die Praxis hat gezeigt, dass es sehr wichtig ist, bei allen Fragen umgehend den Fachmann zu konsultieren, damit dieser mit Hilfe seiner Erfahrung, der Literatur sowie Rulings die Lösung erarbeiten kann. Wir klären für Sie ab, ob für Sie die Steuerpflicht gegeben ist. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung, welche Abrechnungsmethode (vereinnahmte/vereinbarte mit Vorsteuerabzug oder Saldosteuersatz etc.) für Sie vorteilhafter ist. Wir erledigen die Formalitäten mit der eidg. Steuerverwaltung, insbesondere die An- und Abmeldung, die Optierung, das Meldeverfahren oder Rechtsmitteleingaben oder stehen bei Revisionen zur Seite.

Verrechnungssteuern
Wir fordern die Verrechnungssteuer Ihrer Firma anhand der Belege zurück. Wir prüfen mögliche Meldeverfahren und erstellen die obligatorische Steuerdeklaration bei Gewinnausschüttungen.

Quellensteuern
Die Quellensteuer wird beim Arbeitgeber erhoben, dieser zieht die Steuer dem Arbeitnehmer direkt vom Lohn ab. Der Arbeitgeber erhält dafür eine Bezugsprovision. Wir helfen Ihnen bei den Abrechnungen.

Emissionsabgabe
Emissionsabgaben fallen unter anderem bei der Ausgabe von Aktien infolge Neugründung, Kapitalerhöhungen oder Nennwerterhöhungen an. Wir erledigen für Sie die ganze Abwicklung mit der eidg. Steuerverwaltung.